Weitere Rechtsgebiete

Ich vertrete Sie umfassend und flexibel vom Verkehrsrecht bis hin zum Familienrecht

Verkehrsrecht

Fehlverhalten im Straßenverkehr kann zu einem Ordnungswidrigkeits- oder Verkehrsstrafverfahren führen, wodurch Bußgeld oder Geldstrafe, Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Der Anwalt kann nach Akteneinsicht prüfen, ob Verfahrensfehler vorliegen oder beispielsweise ein technisches Sachverständigengutachten erforderlich ist, um den Vorwürfen entgegenzutreten. Wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird und die Rechtmäßigkeit der Anordnung infrage steht, muss gegebenenfalls der Verwaltungsgerichtsweg beschritten werden.

Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls und die Schadensregulierung unter dem Verkehrszivilrecht erfordert unter anderem die frühzeitige und umfassende Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Versicherungen vertreten dabei ihre eigenen Interessen, nicht die der Unfallbeteiligten. Rechtsanwälte wie Roman Höfler sorgen im Fall der Schadensregulierung dafür, die für Sie juristisch beste Lösung zu erarbeiten und zu vertreten.

Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern. Was das Gesetz bestimmt, was die Rechtsprechung befunden hat, was der Mietvertrag verlangt und welche Klauseln darin womöglich unzulässig sind - alles ist aus zweierlei Perspektive und häufig gegensätzlicher Interessenslage zu betrachten.

Am häufigsten stellen sich Rechtsfragen zu Kaution, Miethöhe, Heiz- und Nebenkostenabrechnung, Modernisierung, Mieterhöhung, Hausordnung, Lärm, Mängeln, Minderung, Haustierhaltung, Untervermietung, Zweckentfremdung, Kündigung, Schönheitsreparaturen, Auszug und Räumung. Der Anwalt ist im Streitfall vorwiegend zunächst auch als Vermittler gefordert, weil die Parteien nach ihrer Rechtsauseinandersetzung in der Regel weiterhin miteinander auskommen müssen.

Familienrecht

Im Familienrecht geht es beim überwiegenden Teil der Rechtsangelegenheiten um Trennung, Scheidung, Unterhalt und das Sorgerecht für die Kinder. Zu klären sind typischerweise Fragen des Wohnrechts und der Haushaltsaufteilung, des Vermögens und des Zugewinnausgleichs, der späteren Rentenanwartschaften und des Versorgungsausgleichs, des Umgangsrechts mit den Kindern und des Kindergeldbezugs.

Außerdem regelt das Familienrecht das Verhältnis zu abhängigen Personen im Rahmen einer Vormundschaft, rechtlichen Betreuung oder Pflegschaft.