Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht: Was Sie über das von mir vertretene Fachgebiet wissen sollten

Das Strafrecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften der staatlichen Strafbefugnis, die auch zu schwersten Eingriffen in die Rechte und die Freiheit des einzelnen Bürgers berechtigt. Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ist jedoch keinerlei staatliche Sanktion zulässig. Strafverteidigung bedarf von daher eingehender Rechtskenntnis und Erfahrung. Die anwaltliche Vertretung ist unverzichtbar für das wichtige Recht, Akteneinsicht bei der Strafverfolgungsbehörde zu nehmen.

Das materielle Strafrecht

Als materielles Strafrecht bezeichnet man die Bestimmungen, die festlegen, welches Fehlverhalten sanktioniert werden soll und auf welche Weise. Grundlegend ist das Strafgesetzbuch, das durch zahlreiche Sondervorschriften ergänzt wird, etwa das Wirtschaftsstrafgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz und vieles mehr. Für eine Verurteilung sind unter anderem die Art der Tatbeteiligung von Bedeutung (Täterschaft, Anstiftung, Beihilfe), die Tatbestandsmerkmale (Vorsatz, Absicht, Fahrlässigkeit, Irrtum) sowie die Tatdurchführung (Vollendung, Versuch, Vorbereitung).

Das formelle Strafrecht
Unter dem Begriff des formellen Strafrechts werden alle Vorschriften erfasst, die den Ablauf eines rechtmäßigen Strafverfahrens regeln. Nach der Strafprozessordnung folgt auf das Ermittlungsverfahren (in dessen Rahmen unter anderem Durchsuchungsanordnung und Haftbefehl erlassen werden können) die Strafverhandlung (eröffnet durch Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft, soweit vom Gericht zugelassen) und bei Verurteilung schließlich die Strafvollstreckung (Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Maßregelung).

Nebenklage und Opferrechte

Opfer einer Straftat kann jeder werden. Im Strafrecht haben Opfer normalerweise die Stellung von Zeugen und somit keine Möglichkeit, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Dies ändert sich bei der Erhebung einer Nebenklage. Selbstständige Verfahrensbeteiligte haben weitergehende eigene Rechte, vergleichbar denen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. In diesem Rahmen können unter anderem Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht und geprüft werden.

Nebenklage bei schweren Straftaten

Die derzeitige Rechtslage beschränkt die Nebenklage auf schwere Straftaten - Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen die persönliche und sexuelle Selbstbestimmung sowie besonders schwere Nötigung.

Aus besonderen Gründen, besonders bei schweren Tatfolgen, kann die Nebenklage beispielsweise auch bei Raub, Erpressung oder nur fahrlässiger Körperverletzung eröffnet sein.